Telefonisch erreichbar |
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Sekretariate Olten und Solothurn. Montag bis Donnerstag 09:00-11:30 Uhr│14:00-17:00 Uhr Termine ausserhalb der Schalteröffnungszeiten nach Vereinbarung. (Tel. 062 296 54 50) |
ALK - Anlaufstellen
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Formulare |
Gründe für eine Mitgliedschaft
- Bessere Arbeitsbedingungen dank Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
- Beratung und Rechtsschutz bei Problemen
- Kursangebot und finanzielle Unterstützung für Weiterbildung
- Solidarität mit anderen Arbeitnehmenden
- Teilweise Rückerstattung der Berufsbeiträge/GAV-Lohnabzüge
- Weitere Vorteile zum Beitritt
Mitgliederbeiträge
WhatsApp für das Regionalsekretariat in Olten und Solothurn
Sie erreichen uns unter 079 193 51 53 Für Termine und telefonische Auskünfte verwenden Sie bitte weiterhin die Tel.-Nr. 062 296 54 50 |
Bildung
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Mitgliedervorteil
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Zusatzversicherung
Agentur Olten│Baslerstrasse 30 | 4600 Olten | +41 62 287 10 30 Agentur Solothurn │Lagerhausstrasse 1 | Postfach 557 | 4501 Solothurn | +41 32 625 32 32 |
Solidaritätsbeitrag
Rückerstattung der Solidaritätsbeiträge in der Maschinenindustrie Als Syna-Mitglied erhalten Sie zu diesem Zweck von Ihrem Arbeitgeber den «Ausweis Solidaritätsbeiträge» ausgehändigt. Dieser wird in den meisten Firmen der Lohnabrechnung von Januar oder Februar beigelegt. Ist dies nicht der Fall, kann der Beleg auf dem Personalbüro bezogen werden. Bei diesem Dokument handelt es sich um ein «Wertpapier» das bestätigt, dass für das vorangegangene Jahr der Solidaritätsbeitrag von 60 Franken vom Lohn abgezogen wurde. Wichtig: Bei Verlust des persönlichen «Ausweises Solidaritätsbeiträge» gibt es keinen Ersatz, d.h. keine Rückerstattung mehr! Ausweis bis spätestens 31. Dezember einlösen! Alle Syna-Mitglieder können den «Ausweis Solidaritätsbeiträge» persönlich auf dem für sie zuständigen Syna-Sekretariat abgeben oder per Post zustellen (unbedingt Postscheck- oder Bankkonto angeben). Bei Problemen in dieser Angelegenheit melden Sie sich umgehend beim zuständigen Sekretariat ihrer Syna-Region. |
Syna setzt sich täglich für Ihr Anliegen ein und verbessert mit vollem Einsatz die Arbeitsbedingungen in den Sektoren Dienstleistung, Gewerbe und Industrie. Nutzen Sie die Vorteile als Syna-Mitglied.
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Syna-Mitgliedschaft künden
Die Kündigung muss eingeschrieben schriftlich erfolgen und an das zuständige Regional- oder Zentralsekretariat spätestens sechs Monate vor Ende des laufenden Jahres, also spätestens am 30. Juni, zugegangen sein. Art.6.2 der Statuten. Künden per Kontaktformular ist ungültig.