Für Fragen über Arbeitsrecht, Arbeitslosenkasse, Reka-Checks, Weiterbildung oder Auskunft bitte Formular ausfüllen oder kontaktiere eines unsere Sekretariate in Olten oder Solothurn.
Die Kündigung muss eingeschrieben schriftlich erfolgen und an das zuständige Regional- oder Zentralsekretariat spätestens sechs Monate vor Ende des laufenden Jahres, also spätestens am 30. Juni, zugegangen sein. Künden per Kontaktformular ist ungültig.
Syna │ Römerstrasse 7 │ Postfach 351 │ 4601 Olten
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