SEKRETARIATTelefonisch erreichbar in Olten und Solothurn. Montag bis Donnerstag 09:00-11:30 Uhr • 14:00-17:00 Uhr Termine ausserhalb der Schalteröffnungszeiten nach Vereinbarung. (Tel. 062 296 54 50) |
ALK |
BERATUNGSZENTER |
FORMULARE |
5 Gründe für Ihre Mitgliedschaft
- Bessere Arbeitsbedingungen dank Gesamtarbeitsvertrag
- Beratung und Rechtsschutz bei Problemen
- Kursangebot und finanzielle Unterstützung für Weiterbildung
- Solidarität mit anderen Arbeitnehmenden
- Teilweise Rückerstattung der Berufsbeiträge/GAV-Lohnabzüge
Mitgliederbeiträge in CHF |
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Bruttoeinkommen | Beitragsklasse | *Monatsbeitrag |
bis 1500.- | 1 | 11.50 |
1501.- bis 2000.- | 2 | 17.00 |
2001.- bis 2500.- | 3 | 20.00 |
2501.- bis 2800.- | 4 | 22.00 |
2801.- bis 3000.- | 5 | 26.50 |
3001.- bis 3500.- | 6 | 28.50 |
3501.- bis 4000.- | 7 | 31.50 |
4001.- bis 5000.- | 8 | 33.50 |
über 5000.- | 9 | 36.50 |
Lernende | 10 | 5.50 |
Rentner | 11 | 8.50 |
WhatsApp für das Regionalsekretariat in Olten und Solothurn
Müssen Sie uns noch Dokumente abgeben aber haben gerade keine Zeit vorbei zu kommen? Kein Problem! Dank WhatsApp können Sie die Dokumente bequem zusenden. Unsere Mitarbeiter werden das Dokument gerne für Sie ausdrucken und an die zuständige Person weitergeben.
Sie erreichen uns unter 079 193 51 53
Für Termine und telefonische Auskünfte verwenden Sie bitte weiterhin die Tel.-Nr. 062 296 54 50
Wir sind ein eigenständiges Bildungsinstitut innerhalb der Arbeitnehmendenbewegung. Wir stehen im Dienst der Arbeitnehmenden und der Organisationen, die deren Interessen und Rechte vertreten.

Agentur Olten│Baslerstrasse 30 | 4600 Olten | +41 62 287 10 30
Agentur Solothurn │Lagerhausstrasse 1 | Postfach 557 | 4501 Solothurn | +41 32 625 32 32
Der Solidaritätsausweis wird nur Mitarbeitenden, die dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM) unterstehen, ausgestellt.
Sie bezahlen einen Solidaritätsbeitrag von CHF 5.- pro Monat. Dieser wird direkt vom Lohn abgezogen. Zu Beginn des Jahres erhalten Sie Ihren Solidaritätsausweis, in der Höhe des im Vorjahr bezahlten Solidaritätsbeitrags.
Als Kollektivmitglied wird Ihre Arbeitnehmervertretung Ihren Solidaritätsausweis einsammeln oder bei der Personalabteilung einfordern.
Bitte benutzen Sie nur den Original-Solidaritätsausweis (blauer Hintergrund), den Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen. Keine Kopie erlaubt.
Neumitglieder herzlich willkommen
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Syna-Mitgliedschaft künden
Die Kündigung muss eingeschrieben schriftlich erfolgen und an das zuständige Regional- oder Zentralsekretariat spätestens sechs Monate vor Ende des laufenden Jahres, also spätestens am 30. Juni, zugegangen sein. Art.6.2 der Statuten. Künden per Kontaktformular ist ungültig.